§551.1 Niederspannungsgeneratoren — Anwendungsbereich EB-ZUSAMMENFASSUNG
💡 Einfach erklären
Abschnitt 551 betrifft den Anschluss eigener Stromquellen – Diesel- und Gasgeneratoren, USV, Wechselrichter. Er unterscheidet drei Betriebsarten: Notstromversorgung bei Netzausfall, autonomer Inselbetrieb und Parallelbetrieb mit dem Netz. Der Hauptgedanke für den Elektriker: Ein Generator hat andere Eigenschaften als das öffentliche Netz – andere Quellenimpedanz, anderen Kurzschlussstrom, manchmal andere Erdung des Sternpunkts, daher muss der Schutz nach §411 getrennt für die Generatorversorgung geprüft werden. Man darf nicht annehmen, dass der Schutz, der vom Netz funktioniert, automatisch auch vom Generator auslöst – der Kurzschlussstrom von Generatoren ist oft viel kleiner. Der Abschnitt behandelt nur die Elektrik (Erdung, Abschaltung, Umschaltung); Kraftstoff, Mechanik und Steuerung fallen nicht darunter.