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IEC
IEC 60364-5-55 · Ausgabe 2011+AMD1:2012+AMD2:2016

§551.1 Niederspannungsgeneratoren — Anwendungsbereich EB-ZUSAMMENFASSUNG

Abschnitt 551 gilt für die Auswahl und Errichtung von Niederspannungs- und Kleinspannungs-Generatoranlagen, die eine elektrische Anlage ständig oder zeitweise versorgen. Dazu gehören Diesel- und Gasgeneratoren, statische unterbrechungsfreie Stromversorgungen (UPS), Wechselrichter und ähnliche Quellen. Die Norm unterscheidet drei Betriebsarten: (a) **Reserveversorgung** bei Ausfall der Netzspannung; (b) **autonome Versorgung** einer nicht an das öffentliche Netz angeschlossenen Anlage (Inselbetrieb); (c) **Parallelbetrieb** mit dem öffentlichen Netz (Kraft-Wärme-Kopplung, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen usw.). Die elektrischen Eigenschaften des Generators — Quellimpedanz, zu erwartender Kurzschlussstrom, Erdungsart des Sternpunkts — unterscheiden sich wesentlich vom öffentlichen Netz und hängen von den Generatorparametern ab, daher **müssen** die Bedingungen für die Erfüllung der Schutzmaßnahmen (§411) für den Generatorbetrieb überprüft werden. PV-Anlagen, die parallel zum Netz betrieben werden, unterliegen zusätzlich IEC 60364-7-712 (DC-Seite, Inselnetzschutz). Abschnitt 551 behandelt nur elektrische Aspekte — Erdung, automatische Abschaltung, Überstromschutz, Umschaltkoordination; mechanische Fragen, Kraftstoffsystem und Steuerkreise liegen außerhalb seines Anwendungsbereichs. Schutzmaßnahmen gegen ungewollten Parallelbetrieb erfolgen nach IEC 60364-5-53.
Zusammenfassung von ElectroBoard zur Planungserleichterung — KEIN normativer IEC-Text. Offizielle Norm IEC 60364-5-55:2011+AMD1:2012+AMD2:2016 verfügbar auf webstore.iec.ch →.
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Abschnitt 551 betrifft den Anschluss eigener Stromquellen – Diesel- und Gasgeneratoren, USV, Wechselrichter. Er unterscheidet drei Betriebsarten: Notstromversorgung bei Netzausfall, autonomer Inselbetrieb und Parallelbetrieb mit dem Netz. Der Hauptgedanke für den Elektriker: Ein Generator hat andere Eigenschaften als das öffentliche Netz – andere Quellenimpedanz, anderen Kurzschlussstrom, manchmal andere Erdung des Sternpunkts, daher muss der Schutz nach §411 getrennt für die Generatorversorgung geprüft werden. Man darf nicht annehmen, dass der Schutz, der vom Netz funktioniert, automatisch auch vom Generator auslöst – der Kurzschlussstrom von Generatoren ist oft viel kleiner. Der Abschnitt behandelt nur die Elektrik (Erdung, Abschaltung, Umschaltung); Kraftstoff, Mechanik und Steuerung fallen nicht darunter.