§5.3 Farbkennzeichnung von Leitern — Ausnahmen EB-ZUSAMMENFASSUNG
💡 Einfach erklären
§5.3 beschreibt Ausnahmen von den Farbregeln, wo eine durchgehende Kennzeichnung des Leiters unpraktisch ist. Blanke Leiter (ohne Isolierung) müssen nicht auf der gesamten Länge farblich gekennzeichnet werden – es reicht, sie an den Anschlussstellen (Klemmen, Abzweigdosen, Verzweigungspunkten) mit Markern, Schildern oder farbigen Muffen zu kennzeichnen. Für bestimmte Kategorien – Gleichstromkreise, Steuer- und Hilfsleiter – gelten separate Regeln, und für mehradrige Steuerkabel (z. B. mit gleichfarbigen schwarzen Adern) ist eine numerische oder alphanumerische Kennzeichnung anstelle von Farbe erlaubt. Die Hauptregel bleibt jedoch unverändert: Grün-Gelb ist immer nur PE, und Blau ist der Neutralleiter in Starkstromkreisen. Praktisch: Selbst wenn Farbe durch Zahlen oder Schilder ersetzt wird, dürfen die „heiligen“ Farben von PE und N nicht anderen Leitern zugeordnet werden.