§433.2 Anordnung von Überlastschutzeinrichtungen EB-ZUSAMMENFASSUNG
💡 Einfach erklären
Der Überlastschutz wird am Anfang des Stromkreises angebracht – an der Stelle, an der die zulässige Strombelastbarkeit des Kabels abnimmt: geringerer Querschnitt, geändertes Material, Verlegeart oder Kühlbedingungen. Jede solche Änderung erfordert eine neue Schutzauswahl nach §433.1. Es ist erlaubt, die Schutzeinrichtung von dieser Stelle weg zu versetzen, wenn der Abschnitt davor entweder durch eine vorgeschaltete Einrichtung gegen Kurzschluss geschützt ist oder kurz ist (bis 3 m, ohne Abzweige und Steckdosen, sicher verlegt). Wichtige Nuance: „Stelle der Stromminderung“ ist nicht nur eine physische Abzweigung; der Übergang eines Kabels von einem offenen Kabelträger in ein Rohr oder in einen wärmeren Raum senkt ebenfalls die zulässige Strombelastbarkeit und kann einen eigenen Schutz erfordern. Für den Elektriker: Wo ein dünneres Kabel von einem dickeren abgeht, ist besondere Aufmerksamkeit beim Schutz erforderlich.